Keimfähigkeit von Saatgut überprüfen

Wer noch Saatgut aus den Vorjahren übrig hat, sollte prüfen, ob es noch für die Aussaat geeignet ist. Hier lohnt sich wie immer ein Blick auf das Tütchen, auf dem in der Regel die Haltbarkeit des Saatgutes aufgedruckt ist. Je nach Gemüseart ist die spezifische Keimfähigkeit sehr unterschiedlich. Auberginen, Tomaten und Paprika sind bis zu 10 Jahre und Gurken, Kürbisse, Zucchini, Kohlarten, Rettich und Radieschen bis zu fünf Jahre haltbar. Feldsalat, Rote Bete, Mangold, Spinat und Salat sowie Bohnen, Dill, Erbsen und Petersilie halten drei bis vier Jahre. Bohnenkraut, Fenchel, Möhren, Porree, Zwiebeln und Schnittlauch sind zwei Jahre keimfähig. Lediglich Pastinaken, Haferwurzel und Schwarzwurzeln sollten jährlich neu gekauft werden.
Sollte auf den Saatguttütchen kein Wirtschaftsjahr – das ist das Jahr, in dem das Saatgut angebaut wurde – vermerkt sein, oder wenn man sich unsicher ist, kann man einen Keimfähigkeitstest durchführen. Dazu legt man 10 bis 20 Samenkörner auf ein feuchtes, gefaltetes Küchenpapier auf einen Teller und deckt diesen mit Frischhaltefolie ab. Beschriftung mit Art und Datum nicht vergessen. Die Keimprobe wird an einem hellen und warmen Platz aufgestellt und es wir täglich nachgeschaut, ob und wie viele Samen gekeimt sind. Sind nach Ende der auf dem Saatguttütchen angegebenen Keimdauer 75 % der Samen gekeimt, ist das Saatgut gut keimfähig, auch bei 50 – 75 % Keimrate kann es noch verwendet werden, man kann allerdings enger aussäen. Liegt die Keimrate unter 50 %, eignet sich das Saatgut allemal noch als Vogelfutter.