Möglichkeiten der Mitgliedschaft

Unsere Satzung ermöglicht die Mitgliedschaft als „ordentliche Mitglieder“ und als fördernde Mitglieder

Ordentliche Mitglieder des Landesverbandes der Gartenbauvereine können Obst-, Gartenbau- und Heimatvereinen, deren Kreisverbände sowie andere Vereine und Gemeinschaften werden, die die Arbeit des Landesverbandes in besonderer Weise unterstützen oder am Vereinszweck interessiert sind. Ordentliche Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung stimm- und ämterberechtigt.

Gemeinschaften, die nicht klassische Obst- und Gartenbauvereine sind, aber dennoch im Sinne des Landesverbandes gärtnern und unsere Arbeit unterstützen wollen, können ebenfalls „ordentliches Mitglied“ im Landesverband werden. Die Gemeinschaft sollte aus mindestens sieben Personen bestehen und das Ziel erklären, ab 20 Mitgliedern einen Verein zu gründen. Aufgaben und Zweck der Gemeinschaft, sowie die Mitglieder und verantwortliche Ansprechpartner müssen dem Landesverband namentlich mitgeteilt werden.

Fördernde Mitglieder verfügen zwar über weniger Rechte in der Mitgliederversammlung, profitieren jedoch in ähnlicher Weise von dem Fachprogramm des Landesverbandes und erhalten diverse Vergünstigungen.

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