Versicherungsschutz für Mitglieder ausgeweitet

Versicherungsschutz ist nicht nur beim Obstbaumschnitt wichtig

Auch wenn eine Haftpflichtversicherung für Vereine nicht verpflichtend ist, sind Vereine für Schäden, die im Rahmen von Vereinstätigkeiten entstehen, haftbar. Private Haftpflichtversicherungen greifen hier meistens nicht. Daher sind die Mitglieder des Landesverbandes der Gartenbauvereine schon seit über 30 Jahren über die LVM – Landwirtschaftliche Versicherungsvereine Münster a.G. – haftpflichtversichert. Mit einem Deckungskonzept, das auf die Belange der Gartenbauvereine zugeschnitten ist und zu den spezifischen Tätigkeiten von Obst- und Gartenbauvereine, Gemeinschaftsgärten, Urban Gardening-Projekten und Freizeitgärtnern passt. Nicht nur die satzungsgemäßen Tätigkeiten zwischen Sense und Motorhacke, Obstbaumschnitt und Mostpresse, sondern auch Versammlungen, Sommerfeste oder Festumzüge durch´s Dorf sind abgedeckt.

Alle Kreisverbände und Mitgliedsvereine mit ihren Mitgliedern und ehrenamtlichen Helfern sowie Einzelmitglieder des Landesverbandes der Gartenbauvereine NRW e.V. genießen somit für ihre Tätigkeit im Sinne des Vereinszwecks eine umfassende Haftpflichtversicherung! Der Versicherungsschutz ist an die Mitgliedschaft im Landesverband gekoppelt und beginnt automatisch mit der Bestätigung der Mitgliedschaft. Eine eigene Beantragung ist nicht notwendig.

Die LVM hat das Deckungskonzept in diesem Jahr aufgestockt und die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden verdoppelt. Weitere Informationen zu den versicherten Risiken finden Sie hier.

 

 

2024_Vereinshaftpflicht LVM