Pflanzenschutz ist der Schutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen (PflSchG 2012). Es bedeutet aber nicht den sofortigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Pflanzenschutz muss nach den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes erfolgen. Dies gilt nicht nur für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe, sondern auch für die Anwendung im Haus- und Kleingarten (EU RL 2009/128). Oberstes Ziel im Haus- und Kleingarten ist das naturgemäße Gärtnern, deswegen wurde hierfür die sektorspezifische 2024_LeitlinieIPS_HuK_4_Aufl entwickelt.
Der Integrierte Pflanzenschutz beginnt bereits vorbeugend bei der Auswahl des für die Kulturpflanze geeigneten Standortes, der sachgerechten Bodenbearbeitung, einer vielseitigen Fruchtfolge, der Wahl des geeigneten Saat-/Pflanztermins, der Verwendung von gesundem Saat-/Pflanzgut, einer widerstandsfähigen Sorte, einer ausgewogenen organischen oder mineralischen Düngung sowie der Einhaltung relevanter Hygienemaßnahmen (z.B. Beseitigung von Ernterückständen, Reinigung von Werkzeugen).
Weitere vorbeugende Maßnahmen sind der Einsatz von Pflanzenstärkungsmitteln (z.B. Ackerschachtelhalm, Brennesselextrakt) sowie die Nützlingsförderung durch Biodiversitätsmaßnahmen. Treten dennoch Schadorganismen auf, bevorzugt nicht chemische Maßnahmen wählen. Physikalische (z.B. Insekten- und Vogelschutznetze, Leimringe), thermische (z.B. das Abflämmen von Unkräutern auf befestigten Flächen) oder mechanische Verfahren (z.B. manuelle oder mechanische Unkrautbekämpfung) sind sehr wirksame Methoden.
Weiterhin können biotechnische (z.B. Leimtafeln, Pheromonfallen) oder biologische Verfahren (z.B. käuflich zu erwerbende Nützlinge oder spezielle Mikroorganismen) angewendet werden. Falls mit den nicht chemischen Maßnahmen kein ausreichender Erfolg erzielt wird, können als nächste Bekämpfungsstufe die Grundstoffe (z.B. Bier, Essig, Kuhmilch, Molke, Sonnenblumenöl) eingesetzt werden.
Erst wenn alle zuvor aufgeführten Maßnahmen nicht erfolgreich sind, ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) möglich. Bevor aber auf chemisch-synthetische Mittel zurückgegriffen wird, sollte die Wahl zunächst auf die biologischen Pflanzenschutzmittel fallen. Sie enthalten risikoarme Wirkstoffe natürlichen Ursprungs (z.B. Azadirachtin, Rapsöl, Naturpyrethrum, spezielle Mikroorganismen) und sind vielfach im Ökologischen Landbau zugelassen. Nur in absoluten Ausnahmefällen sollten chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingarten zum Einsatz kommen. Hierbei sind Mittel, die Nützlinge, Bienen und Bestäuberinsekten schonen, bevorzugt zu wählen.
Im Haus- und Kleingarten dürfen biologische und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel nur auf Freilandflächen, die gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Die Anwendung auf nicht gärtnerisch genutzten Flächen wie Böschungen, nicht bewirtschafteten Flächen, Wegen und Wegrändern oder auf versiegelten und befestigten Freilandflächen (Garagenauffahrten, Wege und Plätze) ist verboten!
Quelle: Dr. Marianne Benker, Landwirtschaftskammer, Pflanzenschutz Spezial Haus- und Kleingarten K24_05