Unkrautbekämpfung
Auf versiegelten Flächen (Wegen, Einfahrten, Terrassen, sonstige befestigte Flächen) ist der Einsatz von Herbiziden, aufgrund der Abschwemmungsgefahr in Gullys oder Vorfluter und der damit verbundenen Gewässerbelastung verboten. Dies gilt auch für sogenannte Hausmittel. Das Ausbringen von Streu- oder Tafelsalz zur Bekämpfung von Unkräutern und Moosen ist verboten! Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Einzige Ausnahme ist die Unkrautbekämpfung mit verdünntem Essig. Allerdings muss in Kleingartenvereinen die jeweilige Gartenordnung beachtet werden, häufig ist hier ist der Einsatz jeglicher Unkrautvernichtungsmittel, inklusive Essig, verboten
Genehmigt wurde die Sprühanwendung zur Einzelpflanzenbehandlung mit einem Essig-Wasser-Gemisch im Verhältnis 3:2. Dazu werden z.B. 600 ml Essig (10% Säuregehalt) mit
400 ml Wasser verdünnt, dies ergibt eine 6%ige Konzentration. Der verdünnte Essig darf nicht flächig, sondern nur gezielt auf die Einzelpflanzen ausgebracht werden. Erlaubt sind 1 bis 2 Anwendungen im Abstand von 7 bis 21 Tagen (Tabelle 1). Für einen hohen Wirkungsgrad sollte die Anwendung bei Temperaturen über 20 °C und trockener Witterung erfolgen, d.h. frühestens 24 besser 48 Stunden nach einem Niederschlag. Durch den niedrigen pH-Wert des Essig-Wasser-Gemisches werden die Zellwände der Unkräuter angegriffen, so dass sie innerhalb kurzer Zeit austrocknen und absterben.
Beachten: Die Verwendung von reinem, unverdünnten Essig zur Unkrautbekämpfung auf versiegelten Flächen ist verboten, ebenso wie der Einsatz von Essigessenz und Essigreiniger, da Schäden für die Umwelt möglich sind.
Empfehlung: Bevor auf versiegelten Flächen Essig zur Unkrautbekämpfung eingesetzt wird, sollte zuerst auf die mechanischen oder thermischen Verfahren zurückgegriffen werden.
Saatgutbehandlung
Essig kann zur Saatgutbehandlung gegen Alternaria-Arten an Möhren, Tomate und Paprika, bestimmte bakterielle Erreger an Tomate, Paprika und Kohl, Weizensteinbrand und die
Streifenkrankheit der Gerste eingesetzt werden (Tabelle 1). Dazu werden z.B. 500 ml Essig (10% Säuregehalt) mit 500 ml Wasser verdünnt (Verhältnis 1:1, dies ergibt eine 5%ige Konzentration). Unmittelbar vor der Aussaat das Saatgut für kurze Zeit darin eintauchen und anschließend gut abtrocknen lassen. Eine sinnvolle Maßnahme, aber nur, wenn die genehmigte Konzentration nicht überschritten wird, ansonsten kann die Keimung beeinträchtig werden.
Desinfektion
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Desinfektion von mechanischen Schneidwerkzeugen. Benötigt wird ein Essig mit 8% Säuregehalt. Falls dieser nicht zur Verfügung steht, werden z.B. 800 ml Essig (10% Säuregehalt) mit 200 ml Wasser verdünnt (Verhältnis 4:1, dies ergibt eine 8%ige Konzentration). Von dieser 8%igen Mischung 50 ml mit 1 l Wasser verdünnen, dies ergibt eine Konzentration von 0,4%. Die Schneidwerkzeuge darin eintauchen und nach der Desinfektion 30 Sekunden einwirken lassen. Genehmigte Einsatzgebiete stehen in Tabelle 1.
Im Handel sind anwendungsfertige Essig-Produkte erhältlich, wie z.B. COMPO BIO Grundstoff Essig, Neudorff Biokraft Grundstoff Essig, Solabiol Grundstoff Acetum oder SUBSTRAL Naturen Grundstoff Acetum. Gebrauchsanleitungen beachten!
Widerruf des Pflanzenschutzmittels Infinito
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittels Infinito (Zul.-Nr.: 025876-00) mit dem Wirkstoff Fluopicolide für die aufgeführten Anwendungen im Haus- und Kleingarten widerrufen (Meldung vom 19.04.2024). Folgende Anwendungen sind nicht mehr zulässig:
Anwendungsnummer | Schadorganismus | Kultur |
025876-00/00-003 | Kraut- und Knollenfäule
(Phytophthora infestans) |
Kartoffel |
025876-00/00-007 | Falscher Mehltau
(Pseudoperonospora cubensis) |
Gurke, Patisson, Kürbis-Hybriden, Zucchini |
025876-00/00-009 | Kraut- und Braunfäule
(Phytophthora infestans) |
Tomate |
Der Widerruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterungen:
- Bayer Garten Gemüse-Pilzfrei Infinito (Zul.-Nr.: 025876-60)
- Phyto Gemüse-Pilzfrei (Zul.-Nr.: 025876-61)
Der Widerruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Hintergrund: Für den Haus- und Kleingartenbereich werden nur Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko bzw. solche mit geringer Toxizität zugelassen. Der Wirkstoff Fluopicolide erfüllt diese Kriterien nicht mehr und darf deswegen im Haus- und Kleingarten ab sofort nicht mehr eingesetzt werden. Das heißt, die betroffenen Mittel müssen umgehend entsorgt werden. Für private Personen ist die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln in Kleinstmengen bei den lokalen Schadstoffsammelstellen häufig kostenfrei, zuvor beim Kreis nachfragen.
Empfehlung: Oberstes Ziel im Haus- und Kleingarten ist das naturgemäße Gärtnern. Auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sollte weitestgehend verzichtet werden. Im
Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes kann mit Pflanzenstärkungsmitteln und Grundstoffen die Pflanzengesundheit gefördert werden. Alternativ können z.B. gegen Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln die Grundstoffe Lecithin, Brennnessel- oder Schachtelhalmextrakt sowie an Tomaten Zwiebelextrakt eingesetzt werden, siehe Grundstoffdatenbank:
Quelle: Landwirtschaftskammer NRW, Pflanzenschutz Spezial Haus- und Kleingarten K24_08 vom 06.05.2024