Natriumhydrogencarbonat gegen Mehltau und Apfelschorf
Natriumhydrogencarbonat (NaHCO3) ist in Backpulver, Backsoda und Speisenatron enthalten und kann förderlich für die Pflanzengesundheit sein. Als Wirkmechanismen werden die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und pH-Wert-Veränderungen sowie die Austrocknung von Pilzfäden (Myzel) und Sporen diskutiert. Mit Wasser verdünnt, hat es eine durch Versuche belegte Wirkung gegen Mehltaupilze. Als Grundstoff genehmigt wurde es gegen Mehltau (Gemüse, Beerenobst, Zierpflanzen, Wein), Apfelschorf und Lagerkrankheiten an Früchten (Blau- und Grünschimmel). Als Pulver darf es im Gewächshaus gegen Lebermoos an Topfpflanzen eingesetzt werden.
Im Ökologischen Anbau darf Natriumhydrogencarbonat als Fungizid gegen die zuvor genannten Krankheiten angewendet werden, ein Einsatz als Herbizid ist aber verboten.
Beachten: Einige Kulturen reagieren empfindlich auf Natriumhydrogencarbonat. Um Pflanzenschäden durch Verbrennungen zu vermeiden, nicht bei direkter Sonneneinstrahlung anwenden.
Hinweis: Im Handel sind spezielle Produkte, wie z.B. Solabiol Grundstoff Natriumhydrogencarbonat oder SchachtBio Grundstoff Natriumhydrogencarbonat, erhältlich. Ob nun Backpulver, Backsoda oder Speisenatron aus dem Lebensmitteleinzelhandel oder die zuvor genannten Spezialprodukte eingesetzt werden, entscheidet letztendlich der Preis.
Sonnenblumenöl gegen Mehltau an Tomaten
Sonnenblumenöl weist eine fungizide Wirkung gegen Echte Mehltaupilze an Tomaten auf. Die Fettsäuren (u.a. Ölsäure/Oleinsäure und Linolsäure) im Sonnenblumenöl senken den pH-Wert des Blattes und reduzieren die Ausbreitung der Pilzfäden (Myzel). Sonnenblumenöl darf auch im Ökologischen Anbau eingesetzt werden. Für die Blattspritzung wird Sonnenblumenöl als Öl-Dispersion mit kaltem Wasser gemischt (0,1 bis 0,5 % Öl), d.h. 1 bis 5 ml Öl in 1 l Wasser. Wird Öl und Wasser gemischt, muss diese Mischung ständig gerührt oder geschüttelt werden, damit sie sich nicht entmischt.
Beachten: Zur Vermeidung von Pflanzenschäden nicht bei Sonne anwenden. Keine Anwendung während der Blüte. Ein Verschütten der Dispersion ist zu vermeiden. Lebensmittelqualitätsspezifikationen müssen eingehalten werden, d.h. die Mindestgehalte müssen erfüllt sein (Ölsäure: 14-40 %, Linolsäure: 48-74 %). Die Reinheit ist abhängig von der Herkunft.
Weitere Informationen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): hier
Quelle: Pflanzenschutz-Spezail Haus- und Krelingarten Nr. 14 vom 15.08.2024
Text Dr. Marianne Benker, Bild Andreas Vietmeier