Die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), hatte kürzlich bekannt gegeben, dass die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Schädlingsfrei Careo Combi-Granulat (Zulassungs-Nr. 035633-00) mit dem Wirkstoff Acetamiprid für die Anwendung im Haus- und Kleingarten zum 4. August 2024 von Amts wegen widerrufen wird.
Das Insektizid Schädlingsfrei Careo Combi-Granulat war bisher im Haus- und Kleingartenbereich bei Topfpflanzen im Zimmer, in Büroräumen, im Wintergarten sowie auf Balkon und Terrasse zur Bekämpfung von Blattläusen, Schildlaus-Arten, Thripsen und Weißen Fliegen zugelassen.
Hintergrund: Für den Haus- und Kleingartenbereich werden nur Pflanzenschutzmittel mit einem geringen Risiko bzw. solche mit einer geringen Toxizität zugelassen. Das Pflanzenschutzmittel Schädlingsfrei Careo Combi-Granulat erfüllt diese Kriterien nicht mehr. Das Präparat darf deshalb seit dem vom BVL mitgeteilten Widerruf zum 4. August 2024 nicht mehr vom Hobbygärtner eingesetzt werden. Bei einem Widerruf eines Pflanzenschutzmittels gibt es für das betroffene Mittel auch keine weitere Frist für den weiteren Abverkauf des Präparates über den Handel und keine weitere Frist für den Aufgebrauch von noch vorhandenen Restmengen durch den Anwender.
Das heißt, das betroffene Pflanzenschutzmittel Schädlingsfrei Careo Combi-Granulat muss umgehend entsorgt werden. Für Privatpersonen ist die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln in Kleinstmengen bei den lokalen Schadstoffsammelstellen häufig kostenfrei.
Am 13. November 2024 teilte die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL) nun mit, dass auch die Zulassung für das wirkstoffgleiche Präparat Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen (Zulassungs-Nr. 035632-00) für die Anwendung im Haus- und Kleingarten (Topfpflanzen im Zimmer, in Büroräumen, im Wintergarten sowie auf Balkon und Terrasse) widerrufen wurde. Der Widerruf erfolgte von Amts wegen zum 19. Oktober 2024.
Quelle: Landwirtschaftskammer NRW, Andreas Vietmeier, Pflanzenschutz-Spezial Haus- und Kleingarten Nr. 16 und 17 vom 13.09.2024 und 28.11.2024
Bilder: Pixabay, LV der Gartenbauvereine