Kranke Pflanzen – was darf auf den Kompost?

Im Herbst stellt sich für den Gartenfreund immer wieder die Frage, wie er die im Garten anfallenden Pflanzenabfälle, wie abgefallenes Laub, abgestorbene Pflanzenreste oder kranke Pflanzen am besten beseitigen und entsorgen kann. Die meisten Pflanzenabfälle können selbstverständlich auf den Kompost gegeben werden. Schließlich liefert uns der Kompost später wieder wertvollen Humus, über den wir den Boden mit wichtigen organischen Substanzen und Nährstoffen versorgen können.

Aber nicht alle im Garten anfallenden Pflanzenabfälle sind auch für eine Kompostierung geeignet. Nicht geeignet sind vor allem Pflanzen und Pflanzenteile, die von hartnäckigen Pflanzenkrankheiten oder Schädlingen befallen sind. Denn die Erreger dieser Erkrankungen bilden häufig widerstandsfähige Dauersporen aus, mit denen sie lange im Boden und Kompost überdauern können. Beim Ausbringen des Kompostes würden die Erreger sonst erneut verschleppt und weiterverbreitet. Vor allem Pflanzen, die von Fäulniserregern im Wurzel- oder Stängelbereich und Welkeerkrankungen befallen sind, sollten nicht kompostiert werden. Hierzu zählen etwa Erkrankungen wie die Asternwelke, Cylindrocladium-Triebsterben an Buchsbaum, Kohlhernie, Fusarium- oder Sklerotinia-Fäule an Gemüse oder Wurzelfäulen an Erdbeerpflanzen. Ähnlich ist es mit Schädlingen, die im Boden leben oder überdauern, wie z. B. Nematoden und Gemüsefliegen. Von Viren befallene Pflanzen sowie samentragende Unkräuter und Wurzelunkräuter, wie etwa Giersch und Quecke, gehören ebenfalls nicht auf den Kompost.
Bei Krankheits- oder Schädlingsbefall an Blättern und Früchten, wie Schorf, Mehltau, Blattfleckenkrankheiten oder Blattlausbefall, ist eine Kompostierung hingegen möglich, wenn die kranken Pflanzenteile sofort mit Erde oder anderem dichten Material (z. B. Grasschnitt) abgedeckt werden, was eine Verbreitung der Erreger – beispielsweise durch Sporen – verhindert. Ein Überleben dieser Sporen im Kompost ist bei einer sachgemäßen Kompostierung infolge der Verrottungsvorgänge dann nicht zu erwarten.

Quelle: Landwirtschaftskammer NRW, Andreas Vietmeier, Pflanzenschutz-Spezial Haus- und Kleingarten Nr. 13_25 vom 07.10.2025 (Text und Bilder)