Widerruf für Duaxo Universal Pilzspritzmittel

Die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel – das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)– hat am 7. Mai 2026 bekannt gegeben, dass die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Duaxo Universal Pilzspritzmittel mit dem Wirkstoff Difenoconazol (Zulassungsnummer 006300-00) bereits zum 15. März 2026 widerrufen wurde.

Das Fungizid Duaxo Universal Pilzspritzmittel war bisher im Haus- und Kleingartenbereich bei verschiedenen Obst- und Gemüsekulturen, Zierpflanzen und Ziergehölzen zur Bekämpfung von diversen Pilzkrankheiten (z. B. Birnengitterrost an Birne, Sternrußtau an Rosen) zugelassen. Der Widerruf gilt auch für die Vertriebserweiterungen Duaxo Universal Pilz-frei (Zul.-Nr.: 006300-60) und Duaxo Rosen Pilz-frei (Zul.-Nr.: 006300-61). Für diese Pflanzenschutzmittel gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen. Nicht von dem Widerruf betroffen sind namensähnliche Präparate mit dem Wirkstoff Azoxystrobin, wie z.B. Universal Pilz-frei Duaxo N.

Hintergrund: In Folge der neuen Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffes Difenoconazol ist das Mittel für nicht-berufliche Anwendungen im Haus- und Kleingarten nicht mehr geeignet. Gemäß dem Leitliniendokument des BVL für den Haus- und Kleingarten vom 1. Februar 2023 sollen nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikel 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit einer geringen Toxizität für die Anwendung durch nicht-berufliche Anwender im Haus- und Kleingarten zugelassen werden. Aus diesem Grund ist die Zulassung zu widerrufen. Dies bedeutet, dass das betroffene Pflanzenschutzmittel Duaxo Universal Pilzspritzmittel und die genannten Vertriebserweiterungen umgehend entsorgt werden müssen. Für Privatpersonen ist die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln in Kleinstmengen bei den lokalen Schadstoffsammelstellen häufig kostenfrei.

Quelle: Landwirtschaftskammer NRW, Andreas Vietmeier, Pflanzenschutz-Spezial Haus- und Kleingarten Nr. 6_26 vom 08.05.2026 (Text und Bilder)